Jurafuchs

§ 32

EWKG
Anpassung an die Folgen des Klimawandels durch das Land
Teil 3 Anpassung an die Folgen des Klimawandels
Stand 2017-03-07
Die Landesregierung erstellt eine Anpassungsstrategie an den Klimawandel und setzt entsprechende Maßnahmen um. Die Landesregierung schreibt die Anpassungsstrategie an den Klimawandel mindestens alle fünf Jahre fort.

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