Die Landesregierung erstellt eine Anpassungsstrategie an den Klimawandel und setzt entsprechende Maßnahmen um. Die Landesregierung schreibt die Anpassungsstrategie an den Klimawandel mindestens alle fünf Jahre fort.
§ 32
EWKGAnpassung an die Folgen des Klimawandels durch das Land
Teil 3 Anpassung an die Folgen des Klimawandels
Stand 2017-03-07