Jurafuchs

§ 29

SächsHSG
Zusammenarbeit der Studentenräte
Studium
Stand 2025-01-01
1Die Studentenräte bilden die Konferenz der Sächsischen Studentenräte, die zur Vertretung ihrer Angelegenheiten einen Landessprecherrat wählt. 2Die Konferenz der Sächsischen Studentenräte regelt das Nähere in einer Geschäftsordnung, die der Zustimmung von zwei Dritteln der Studentenräte der Hochschulen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 bedarf. 3Das Staatsministerium hat sie zu den Entwürfen von Gesetzen und Rechtsverordnungen anzuhören, die den Regelungsbereich dieses Gesetzes berühren. Die Studentenräte bilden die Konferenz der Sächsischen Studentenräte, die zur Vertretung ihrer Angelegenheiten einen Landessprecherrat wählt. Die Konferenz der Sächsischen Studentenräte regelt das Nähere in einer Geschäftsordnung, die der Zustimmung von zwei Dritteln der Studentenräte der Hochschulen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 bedarf. Das Staatsministerium hat sie zu den Entwürfen von Gesetzen und Rechtsverordnungen anzuhören, die den Regelungsbereich dieses Gesetzes berühren.

Meine Notizen

Nur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →