Jurafuchs

§ 84

SächsHSG
Zentrale Organe der Hochschule
Zentrale Organe
Stand 2025-01-01
1Zentrale Organe der Hochschule sind der Senat, der Erweiterte Senat, das Rektorat und der Hochschulrat, an der Dualen Hochschule Sachsen auch die Direktorenversammlung. 2Sie geben sich jeweils eine Geschäftsordnung.60 Zentrale Organe der Hochschule sind der Senat, der Erweiterte Senat, das Rektorat und der Hochschulrat, an der Dualen Hochschule Sachsen auch die Direktorenversammlung. Sie geben sich jeweils eine Geschäftsordnung.60

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