1Das Studienjahr besteht in der Regel aus zwei Semestern. 2Über Beginn und Ende des Semesters entscheidet die Landesrektorenkonferenz nach Anhörung der Konferenz der Sächsischen Studentenräte. Das Studienjahr besteht in der Regel aus zwei Semestern. Über Beginn und Ende des Semesters entscheidet die Landesrektorenkonferenz nach Anhörung der Konferenz der Sächsischen Studentenräte.
§ 32
SächsHSGStudienjahr
Lehre
Stand 2025-01-01