Jurafuchs

§ 32

SächsHSG
Studienjahr
Lehre
Stand 2025-01-01
1Das Studienjahr besteht in der Regel aus zwei Semestern. 2Über Beginn und Ende des Semesters entscheidet die Landesrektorenkonferenz nach Anhörung der Konferenz der Sächsischen Studentenräte. Das Studienjahr besteht in der Regel aus zwei Semestern. Über Beginn und Ende des Semesters entscheidet die Landesrektorenkonferenz nach Anhörung der Konferenz der Sächsischen Studentenräte.

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