Das Parlamentarische Kontrollgremium erstattet dem Landtag in der Mitte und am Ende jeder Wahlperiode Bericht über seine Kontrolltätigkeit. Dabei sind die Grundsätze des § 36 Absatz 1 zu beachten.
§ 38
LVSGBerichterstattung
Parlamentarische Kontrolle
Stand 2025-11-18