Jurafuchs

§ 1

GemHVO-Doppik
Anlagen
Abschnitt 1 Haushaltsplan
Stand 2008-02-25
Dem Haushaltsplan sind als Anlagen beizufügen:
1.
der Vorbericht,
2.
eine Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen in den einzelnen Haushaltsjahren voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen,
3.
eine Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, der Kassenkredite, der kreditähnlichen Rechtsgeschäfte sowie der Rückstellungen zum Beginn und zum Ende des Haushaltsjahres,
4.
das der Ergebnis- und Finanzplanung zu Grunde liegende Investitionsprogramm,
5.
der Nachweis der dauernden Leistungsfähigkeit nach § 17,
6.
eine Übersicht über die Zuwendungen an die Fraktionen,
7.
die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe, der sonstigen Sondervermögen, für die Sonderrechnungen geführt werden, sowie der Unternehmen und Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, an denen die Gemeinde mit maßgeblichem Einfluss beteiligt ist,
8.
die neuesten geprüften Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe, der sonstigen Sondervermögen, für die Sonderrechnungen geführt werden, sowie der Unternehmen und Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, an denen die Gemeinde mit maßgeblichem Einfluss beteiligt ist, sofern die Gemeindevertretung diese nicht bereits festgestellt oder zur Kenntnis genommen hat,
9.
eine Übersicht über die Wirtschaftslage und die voraussichtliche Entwicklung der Unternehmen und Einrichtungen, an denen die Gemeinde nicht mit maßgeblichem Einfluss beteiligt ist,
10.
die Wirtschaftspläne der rechtsfähigen Anstalten des öffentlichen Rechts - mit Ausnahme der Sparkassen -, für die die Gemeinde Gewährträger ist,
11.
die Wirtschaftspläne/Haushaltspläne der Zweckverbände - mit Ausnahme der Zweckverbände, die ausschließlich Beteiligungen an Sparkassen halten -, bei denen die Gemeinde Mitglied mit maßgeblichem Einfluss ist und zu denen sie im laufenden Haushaltsjahr wesentliche Finanzbeziehungen unterhält,
12.
eine Übersicht über die Finanzdaten der Teilhaushalte gemäß § 4 Absatz 11,
13.
eine Übersicht über Erträge und Aufwendungen,
14.
eine Übersicht über die Zusammensetzung und Entwicklung des Saldos der liquiden Mittel und der Kassenkredite im Finanzplanungszeitraum, unterteilt in laufende Ein- und Auszahlungen, Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit sowie Ein- und Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern und ungeklärten Zahlungsvorgängen,
15.
eine Übersicht über die im Stellenplan enthaltenen Stellen nach Besoldungs- und Entgeltgruppen (Stellenplanquerschnitt),
16.
eine Übersicht mit einer Gegenüberstellung der im Haushaltsvorjahr ausgewiesenen sowie der am 30. Juni des Haushaltsvorjahres tatsächlich besetzten Stellen zu den im Haushaltsjahr geplanten Stellen (Veränderungsliste).

Meine Notizen

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