Jurafuchs

§ 53

GemHVO-Doppik
Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden Haushaltsermächtigungen
Abschnitt 7 Jahresabschluss
Stand 2008-02-25
Die Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden Haushaltsermächtigungen ist unter Angabe der betroffenen Teilhaushalte wie folgt zu gliedern:
1.
Aufwandsermächtigungen,
2.
Ein- und Auszahlungsermächtigungen und
3.
Ermächtigungen für die Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen.

In der Übersicht sind ferner die aus Verpflichtungsermächtigungen in den kommenden Haushaltsjahren voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen darzustellen.

Meine Notizen

Nur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →