Die Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden Haushaltsermächtigungen ist unter Angabe der betroffenen Teilhaushalte wie folgt zu gliedern:
1.
Aufwandsermächtigungen,
2.
Ein- und Auszahlungsermächtigungen und
3.
Ermächtigungen für die Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen.
In der Übersicht sind ferner die aus Verpflichtungsermächtigungen in den kommenden Haushaltsjahren voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen darzustellen.