Jurafuchs

§ 10

GemHVO-Doppik
Verfügungsmittel
Abschnitt 2 Planungsgrundsätze
Stand 2008-02-25
Im Haushaltsplan können in angemessener Höhe Verfügungsmittel des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin veranschlagt werden. Die Ansätze dürfen nicht überschritten werden; sie sind nicht deckungsfähig und nicht übertragbar.

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