Jurafuchs

§ 61

GemHVO-Doppik
Muster
Abschnitt 9 Schlussvorschriften
Stand 2008-02-25
Zur Vergleichbarkeit der Haushalte und der Jahresabschlüsse sind die Muster zu beachten, die das für Kommunalangelegenheiten zuständige Ministerium durch Verwaltungsvorschrift bekannt gibt, insbesondere für:
1.
Haushaltssatzung und Nachtragshaushaltssatzung,
2.
Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen,
3.
Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten und Rückstellungen,
4.
Investitionsübersicht, Investitionsprogramm,
5.
Zusammensetzung und Entwicklung des Saldos der liquiden Mittel und der Kassenkredite im Haushaltsjahr und im Finanzplanungszeitraum,
6.
Ergebnishaushalt und Ergebnisrechnung, Gesamtergebnisrechnung, Übersicht über Erträge und Aufwendungen,
7.
Finanzhaushalt und Finanzrechnung,
8.
Teilhaushalte, Übersichten über die Finanzdaten der Teilhaushalte und Teilrechnungen, die Darstellung der einem Teilhaushalt zugeordneten Produkte sowie der wesentlichen Produkte,
9.
Bilanz und Gesamtbilanz,
10.
Anhang und Gesamtanhang,
11.
Anlagenübersicht, Forderungsübersicht, Verbindlichkeitenübersicht, Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden Haushaltsermächtigungen,
12.
Stellenplan, Stellenplanquerschnitt und Veränderungsliste.

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