(1) § 59 tritt am 31. Dezember 2023 außer Kraft. (2) § 81 Absatz 4 Satz 2 tritt am 31. Dezember 2025 außer Kraft.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Kostenlos registrieren, um Notizen zu synchronisieren →Speichern← § 107 Berichtspflichten gegenüber dem Landtag