1Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2000 in Kraft. 2Gleichzeitig treten die §§ 1 bis 39 und die §§ 46 bis 58 des Gesetzes über die Schiedsstellen in den Gemeinden außer Kraft.27 Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2000 in Kraft. Gleichzeitig treten die §§ 1 bis 39 und die §§ 46 bis 58 des Gesetzes über die Schiedsstellen in den Gemeinden außer Kraft.27
3Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
Dresden, den 27. Mai 1999
Der Landtagspräsident Erich Iltgen
Der Ministerpräsident Prof. Dr. Kurt Biedenkopf
Der Staatsminister der Justiz Steffen Heitmann