Jurafuchs
§ 136

§ 136

KSVG
Rechtsmittel
Kommunalaufsicht
Stand 1997-06-27
Die Gemeinde kann gegen Entscheidungen der Kommunalaufsichtsbehörde innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch erheben. Hilft die Kommunalaufsichtsbehörde dem Widerspruch nicht ab, so erlässt die oberste Kommunalaufsichtsbehörde einen Widerspruchsbescheid.

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