Die kreisfreien Städte erfüllen neben ihren Aufgaben als Gemeinden in ihrem Gebiet alle Aufgaben, die den Landkreisen obliegen.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Kostenlos registrieren, um Notizen zu synchronisieren →Speichern← § 7 Besondere Aufgaben der Mittelstädte§ 9 Besondere Aufgaben der Landeshauptstadt Saarbrücken →