Jurafuchs
§ 193

§ 193

KSVG
Kommunalaufsichtsbehörden
Kommunalaufsicht
Stand 1997-06-27
(1) Kommunalaufsichtsbehörde der Landkreise ist das Landesverwaltungsamt. (2) Oberste Kommunalaufsichtsbehörde ist das Ministerium für Inneres und Sport. Soweit die Zuständigkeit der oberen Kommunalaufsichtsbehörde gesetzlich bestimmt ist, tritt an ihre Stelle die oberste Kommunalaufsichtsbehörde.

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