Die Vorschriften über die Kreiswirtschaft gelten entsprechend.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Kostenlos registrieren, um Notizen zu synchronisieren →Speichern← § 215a Frauenbeauftragte des Regionalverbandes§ 217 Anzuwendende Vorschriften der Gemeindeordnung →