Jurafuchs
§ 194

§ 194

KSVG
Wesen des Regionalverbandes
Grundlagen
Stand 1997-06-27
(1) Der Regionalverband Saarbrücken ist ein der funktionsgerechten Ordnung, Entwicklung und Kooperation im Stadtumlandbereich dienender Verband der benachbarten Gemeinden des Großraums Saarbrücken. (2) Der Regionalverband erfüllt die überörtlichen, in ihrer Bedeutung auf das Verbandsgebiet beschränkten öffentlichen Aufgaben im Rahmen der Gesetze durch die von der Bürgerschaft der verbandsangehörigen Gemeinden gewählten Organe oder durch Bürgerentscheid in eigener Verantwortung. (3) Der Regionalverband ist Gemeindeverband und Gebietskörperschaft. Das Gebiet des Regionalverbandes deckt sich mit dem Bezirk der Regionalverbandsdirektorin oder des Regionalverbandsdirektoren als untere staatliche Verwaltungsbehörde.

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