Organe des Landkreises sind der Kreistag, der Kreisausschuss und die Landrätin oder der Landrat.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Kostenlos registrieren, um Notizen zu synchronisieren →Speichern← § 154 Anschluss- und Benutzungszwang§ 156 Zusammensetzung und Wahl des Kreistages →