Jurafuchs

§ 23

LLG
Rationelle Bewirtschaftungseinheiten
Abschnitt III Bewirtschaftung und Pflege der Kultur- und Erholungslandschaft, Feldschutz
Stand 1972-03-14
Auch außerhalb von Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz sind rationelle Bewirtschaftungseinheiten anzustreben. Zu diesem Zweck sollen die Bildung von Verpächtergemeinschaften und ähnlichen Zusammenschlüssen sowie die Anlage gemeinsamer Einrichtungen (z.B. Weiden) gefördert werden. Die Förderung kann davon abhängig gemacht werden, daß die Ziele und Festlegungen von Agrar- und Landschaftsplänen beachtet sowie Ausführungspläne aufgestellt werden.

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