(1)
Träger der Fachschule für Landwirtschaft in Bruchsal im Sinne des Schulgesetzes für Baden-Württemberg ist der Landkreis Karlsruhe.
(2)
Träger der Fachschule für Landwirtschaft in Emmendingen-Hochburg im Sinne des Schulgesetzes für Baden-Württemberg ist der Landkreis Emmendingen.
(3)
Träger der Akademie für Landbau und Hauswirtschaft Kupferzell im Sinne des Schulgesetzes für Baden-Württemberg ist der Hohenlohekreis. Der Ausgleich der dem Hohenlohekreis durch die Trägerschaft der Staatlichen Fachschule für ländlich-hauswirtschaftliche Berufe Kupferzell entstehenden Kosten wird in der Vereinbarung zwischen dem Land einerseits und dem Hohenlohekreis und dem Landkreis Schwäbisch Hall andererseits vom 23. November 2004 in der jeweils geltenden Fassung geregelt. Diese Vereinbarung regelt auch die Zusammenarbeit zwischen den in Satz 2 genannten Landkreisen untereinander bei der Ausübung der Schulträgerschaft nach Satz 1.