Die Flurbereinigungsbehörden sind zuständig für die Förderung1.der Dorferneuerung und der Gemeindeentwicklung (§ 15) im Zusammenhang mit Flurneuordnungsverfahren und2.der Flurneuordnung (§ 18).Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 29d Zahlstelle§ 29f Staatliche Fachschulen für Landwirtschaft und Landbau →