Jurafuchs
Nummer 12

Nummer 12

ASOG Bln
Wirtschaft
Ordnungsaufgaben der Senatsverwaltungen
Stand 2006-10-11
Zu den Ordnungsaufgaben der für Wirtschaft zuständigen Senatsverwaltung gehören: (1) die Zulassung von Totalisatorunternehmen, Buchmacherinnen und Buchmachern sowie Buchmachergehilfinnen und Buchmachergehilfen für Pferderennen einschließlich der Aufsicht nach dem Geldwäschegesetz; (2) die Vereidigung und öffentliche Bestellung von Versteigerinnen und Versteigerern; (3) die Ordnungsaufgaben zur Durchführung des personellen Geheim- und Sabotageschutzes nach dem Berliner Sicherheitsüberprüfungsgesetz bei nicht-öffentlichen Stellen; (4) die allgemeine Verlängerung, Verkürzung oder Aufhebung der Sperrzeit für öffentliche Vergnügungsstätten und Schank- und Speisewirtschaften; (5) die Ordnungsaufgaben der Kartellbehörde, soweit sie der obersten Landesbehörde zugewiesen sind; (6) die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung; (7) die Ordnungsaufgaben auf den Gebieten der Preisbildung und der Preisüberwachung, soweit sie nicht der für Bau- und Wohnungswesen zuständigen Senatsverwaltung (Nummer 1 Absatz 3 und 4) zugewiesen sind; (8) die Ordnungsaufgaben nach dem Energiewirtschaftsgesetz; (9) die Ordnungsaufgaben der obersten Bergbehörde; (10) die Durchführung des Geldwäschegesetzes, soweit Finanzunternehmen im Sinne des § 2 Absatz 1 Nummer 6 des Geldwäschegesetzes, Dienstleister für Gesellschaften im Sinne des § 2 Absatz 1 Nummer 13 des Geldwäschegesetzes oder Versicherungsvermittler, Immobilienmakler und Güterhändler im Sinne des § 2 Absatz 1 Nummer 8, 14 und 16 des Geldwäschegesetzes betroffen sind; (11) die Ordnungsaufgaben der obersten Landesbehörde gemäß § 7 Absatz 2 des Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetzes; (12) die Ordnungsaufgaben der obersten Landesbehörde nach dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz.

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