Jurafuchs
Nummer 20

Nummer 20

ASOG Bln
Schulwesen
Ordnungsaufgaben der Bezirksämter
Stand 2006-10-11
Zu den Ordnungsaufgaben der Bezirksämter gehören auf dem Gebiet des Schulwesens: die Maßnahmen zur Sicherung des Schulbesuchs, der Teilnahme an der Sprachstandsfeststellung und vorschulischen Sprachförderung und zur Verhütung und Beseitigung von außen kommender Störungen des Schulbetriebs, soweit nicht die für Schulwesen zuständige Senatsverwaltung (Nummer 8) zuständig ist.

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