Zu den Ordnungsaufgaben der für Wissenschaft zuständigen Senatsverwaltung gehören:
(1)
die Untersagung der unberechtigten Führung von in- und ausländischen Hochschulgraden, Hochschultitel- und Hochschultätigkeitsbezeichnungen, Professorentiteln sowie von entsprechenden ehrenhalber verliehenen Bezeichnungen;
(2)
die Ordnungsaufgaben nach § 125 des Berliner Hochschulgesetzes.