Zu den Ordnungsaufgaben der für Wissenschaft zuständigen Senatsverwaltung gehören:
(1) die Untersagung der unberechtigten Führung von in- und ausländischen Hochschulgraden, Hochschultitel- und Hochschultätigkeitsbezeichnungen, Professorentiteln sowie von entsprechenden ehrenhalber verliehenen Bezeichnungen;
(2) die Ordnungsaufgaben nach § 125 des Berliner Hochschulgesetzes.
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