Jurafuchs
Nummer 7

Nummer 7

ASOG Bln
Kulturelle Angelegenheiten
Ordnungsaufgaben der Senatsverwaltungen
Stand 2006-10-11
Zu den Ordnungsaufgaben der für Kulturelle Angelegenheiten zuständigen Senatsverwaltung gehören: (1) die Untersagung der unberechtigten Führung von Ehrentiteln für Künstlerinnen und Künstler; (2) der Kulturgutschutz im Rahmen des Zivilschutzes; (3) die Ordnungsaufgaben nach § 6 Absatz 5 Satz 3 des Denkmalschutzgesetzes Berlin.

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