Zu den Ordnungsaufgaben der für Kulturelle Angelegenheiten zuständigen Senatsverwaltung gehören:
(1) die Untersagung der unberechtigten Führung von Ehrentiteln für Künstlerinnen und Künstler;
(2) der Kulturgutschutz im Rahmen des Zivilschutzes;
(3) die Ordnungsaufgaben nach § 6 Absatz 5 Satz 3 des Denkmalschutzgesetzes Berlin.
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