Zu den Ordnungsaufgaben der für Kulturelle Angelegenheiten zuständigen Senatsverwaltung gehören:
(1)
die Untersagung der unberechtigten Führung von Ehrentiteln für Künstlerinnen und Künstler;
(2)
der Kulturgutschutz im Rahmen des Zivilschutzes;
(3)
die Ordnungsaufgaben nach § 6 Absatz 5 Satz 3 des Denkmalschutzgesetzes Berlin.