Jurafuchs

Nummer 8

ASOG Bln
Schulwesen
Ordnungsaufgaben der Senatsverwaltungen
Stand 2006-10-11
Zu den Ordnungsaufgaben der für Schulwesen zuständigen Senatsverwaltung gehören:
(1)
die Maßnahmen zur Sicherung des Schulbesuchs und zur Verhütung und Beseitigung von außen kommender Störungen des Schulbetriebs an zentral verwalteten Schulen;
(2)
die Ordnungsaufgaben in Bezug auf Schulen in freier Trägerschaft (§ 102 Absatz 4, § 104 Absatz 4 und § 126 Absatz 1 Nummer 2 bis 4 des Schulgesetzes).