Jurafuchs
Nummer 14

Nummer 14

ASOG Bln
Arbeit
Ordnungsaufgaben der Senatsverwaltungen
Stand 2006-10-11
Zu den Ordnungsaufgaben der für Arbeit zuständigen Senatsverwaltung gehören: (1) der Schutz der in Heimarbeit Beschäftigten, soweit die Zuständigkeit der obersten Landesbehörden gegeben ist; (2) die Aufgaben der obersten Landesbehörde hinsichtlich des europäischen und nationalen Rechts im Arbeitsschutz und der technischen Sicherheit. Dazu gehören a) die Zulassung von Ausnahmen nach § 6 Absatz 1 des Berliner Ladenöffnungsgesetzes, b) die Zulassung von Ausnahmen durch Rechtsverordnung nach § 13 Absatz 2 des Arbeitszeitgesetzes, c) die Genehmigung von Unfallverhütungsvorschriften nach § 15 Absatz 4 Satz 3 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch, d) die Zulassung von Bauarten nach § 17 Absatz 4 und 5 des Sprengstoffgesetzes.

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