Jurafuchs

Nummer 14

ASOG Bln
Arbeit
Ordnungsaufgaben der Senatsverwaltungen
Stand 2006-10-11
Zu den Ordnungsaufgaben der für Arbeit zuständigen Senatsverwaltung gehören:
(1)
der Schutz der in Heimarbeit Beschäftigten, soweit die Zuständigkeit der obersten Landesbehörden gegeben ist;
(2)
die Aufgaben der obersten Landesbehörde hinsichtlich des europäischen und nationalen Rechts im Arbeitsschutz und der technischen Sicherheit. Dazu gehören
a)
die Zulassung von Ausnahmen nach § 6 Absatz 1 des Berliner Ladenöffnungsgesetzes,
b)
die Zulassung von Ausnahmen durch Rechtsverordnung nach § 13 Absatz 2 des Arbeitszeitgesetzes,
c)
die Genehmigung von Unfallverhütungsvorschriften nach § 15 Absatz 4 Satz 3 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch,
d)
die Zulassung von Bauarten nach § 17 Absatz 4 und 5 des Sprengstoffgesetzes.