Jurafuchs
Nummer 17

Nummer 17

ASOG Bln
Jugend und Familie
Ordnungsaufgaben der Bezirksämter
Stand 2006-10-11
Zu den Ordnungsaufgaben der Bezirksämter gehören auf dem Gebiet von Jugend und Familie: (1) die Durchführung des Jugendschutzgesetzes; (2) - aufgehoben -; (3) die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen (§ 42 des Achten Buches Sozialgesetzbuch), sofern nicht die für Jugend und Familie zuständige Senatsverwaltung (Nummer 6) zuständig ist; (4) die Erteilung, der Widerruf und die Rücknahme der Erlaubnis zur Kindertagespflege (§ 43 des Achten Buches Sozialgesetzbuch); (5) die Erteilung, der Widerruf und die Rücknahme der Pflegeerlaubnis (§ 44 des Achten Buches Sozialgesetzbuch).

Meine Notizen

Nur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Kostenlos registrieren, um Notizen zu synchronisieren →