Jurafuchs
Nummer 25

Nummer 25

ASOG Bln
Berliner Feuerwehr
Ordnungsaufgaben der Sonderbehörden
Stand 2006-10-11
Zu den Ordnungsaufgaben der Berliner Feuerwehr gehören: (1) die Abwehr von Gefahren, die durch Brände, Explosionen, Überschwemmungen, Unfälle und ähnliche Ereignisse entstehen; (2) der Notfallrettungsdienst; (3) die Mitwirkung bei der Brandsicherheitsschau; (4) die Aufgaben der Katastrophenschutzbehörde nach § 15 Satz 2 bis 4 des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes; (5) die Aufgaben der zuständigen Behörde nach § 13a des Wehrpflichtgesetzes und § 14 des Zivildienstgesetzes; (6) die Mitwirkung bei der Genehmigung von Veranstaltungen insbesondere durch Prüfung und Bewertung von Sicherheitskonzepten, soweit Aufgaben der Feuerwehr berührt sind.

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