Zu den Ordnungsaufgaben der für Verbraucherschutz zuständigen Senatsverwaltung gehören:
(1) die Aufgaben der obersten Landesbehörde hinsichtlich des europäischen und nationalen Rechts in den Bereichen
a) Lebensmittel, kosmetische Mittel und sonstige Bedarfsgegenstände sowie Tabakerzeugnisse,
b) Futtermittel,
c) Tierseuchen,
d) Tierschutz und
e) Beseitigung tierischer Nebenprodukte;
(2) die Ordnungsaufgaben der obersten Landesbehörde zur Durchführung des europäischen Milchrechts, des Milch- und Margarinegesetzes;
(3) die Ordnungsaufgaben der obersten Landesbehörde zur Durchführung des Fleischgesetzes;
(4) die Beauftragung von Stellen nach dem Tierseuchenrecht.
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