Unfallfürsorge wird nicht gewährt, wenn Verletzte den Dienstunfall pflichtwidrig vorsätzlich herbeigeführt haben.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 48 Schadensausgleich in besonderen Fällen§ 50 Meldung und Untersuchungsverfahren →