1Das Hinterbliebenengeld wird aus dem Altersgeld berechnet, das den verstorbenen ehemaligen Beamtinnen oder Beamten zusteht. 2Das Hinterbliebenengeld beträgt für Witwen und Witwer 55 Prozent, für Vollwaisen 20 Prozent und für Halbwaisen 12 Prozent des Altersgeldes. Das Hinterbliebenengeld wird aus dem Altersgeld berechnet, das den verstorbenen ehemaligen Beamtinnen oder Beamten zusteht. Das Hinterbliebenengeld beträgt für Witwen und Witwer 55 Prozent, für Vollwaisen 20 Prozent und für Halbwaisen 12 Prozent des Altersgeldes.
§ 99
SächsBeamtVGHöhe des Hinterbliebenengeldes
Hinterbliebenengeld
Stand 2026-04-30