Die Landesregierung berichtet dem Landtag bis zum 30. September 2027 über die Erfahrungen mit den §§ 29a und 107a.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 173a Elektronische Kommunikation§ 174 Verordnungsermächtigungen →