Zur Förderung der kommunalen Selbstverwaltung und Wahrnehmung ihrer Interessen haben die Landkreise das Recht, Verbände zu bilden. § 6 Absatz 2 und 3 gilt entsprechend.
§ 93
KV M-VKommunale Verbände
Grundlagen der Landkreisverfassung
Stand 2024-05-16