Jurafuchs

§ 17

SächsSVVollzG
Sozialtherapeutische Maßnahmen
Therapeutische Ausgestaltung und Maßnahmen
Stand 2025-08-16
1Sozialtherapeutische Maßnahmen bedienen sich auf der Grundlage einer therapeutischen Gemeinschaft psychologischer, psychotherapeutischer, sozialpädagogischer und arbeitstherapeutischer Methoden, die in umfassenden Behandlungsprogrammen verbunden werden. 2Personen aus dem Lebensumfeld der Untergebrachten außerhalb des Vollzugs werden in die Behandlung einbezogen. Sozialtherapeutische Maßnahmen bedienen sich auf der Grundlage einer therapeutischen Gemeinschaft psychologischer, psychotherapeutischer, sozialpädagogischer und arbeitstherapeutischer Methoden, die in umfassenden Behandlungsprogrammen verbunden werden. Personen aus dem Lebensumfeld der Untergebrachten außerhalb des Vollzugs werden in die Behandlung einbezogen.

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