Für Angehörige weltanschaulicher Bekenntnisse gelten die § 55 Abs. 2, §§ 75 und 76 entsprechend.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 76 Religiöse Veranstaltungen§ 78 Grundsatz →