1Psychologische und psychotherapeutische Maßnahmen im Vollzug dienen insbesondere der Behandlung psychosozialer Faktoren und psychischer Störungen des Verhaltens und Erlebens, die in einem Zusammenhang mit der Gefährlichkeit der Untergebrachten stehen. 2Sie werden durch systematische Anwendung wissenschaftlich fundierter psychologischer und psychotherapeutischer Methoden mit einer, einem oder mehreren Untergebrachten durchgeführt.9 Psychologische und psychotherapeutische Maßnahmen im Vollzug dienen insbesondere der Behandlung psychosozialer Faktoren und psychischer Störungen des Verhaltens und Erlebens, die in einem Zusammenhang mit der Gefährlichkeit der Untergebrachten stehen. Sie werden durch systematische Anwendung wissenschaftlich fundierter psychologischer und psychotherapeutischer Methoden mit einer, einem oder mehreren Untergebrachten durchgeführt.9
§ 18
SächsSVVollzGPsychologische Intervention und Psychotherapie
Therapeutische Ausgestaltung und Maßnahmen
Stand 2025-08-16