Jurafuchs

§ 100

BremWG
Rechtsnachfolge
Verfahrensregelungen
Stand 2025-12-19
Die Erlaubnis, Bewilligung und Genehmigung sowie Plangenehmigung und Planfeststellungsbeschluss gehen mit der Wasserbenutzungsanlage oder, wenn für ein Grundstück erteilt, mit diesem auf den Rechtsnachfolger über. Der Inhaber hat der instanziell zuständigen Wasserbehörde den Übergang auf einen Rechtsnachfolger innerhalb von sechs Wochen nach Übergang schriftlich anzuzeigen.

Meine Notizen

Nur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →