(Zu § 7 des Wasserhaushaltsgesetzes)
Die im Einzugsgebiet der Weser liegenden oberirdischen Gewässer einschließlich des ihnen zugeordneten Grundwassers werden der Flussgebietseinheit „Weser“ zugeordnet. Das Einzugsgebiet und die Flussgebietseinheit sind in der Anlage dargestellt.