Jurafuchs

§ 7

BremWG
Zuordnung der Gewässer zur Flussgebietseinheit; Bewirtschaftung und Koordinierung
Gemeinsame Bestimmungen
Stand 2025-12-19
(Zu § 7 des Wasserhaushaltsgesetzes)

Die im Einzugsgebiet der Weser liegenden oberirdischen Gewässer einschließlich des ihnen zugeordneten Grundwassers werden der Flussgebietseinheit „Weser“ zugeordnet. Das Einzugsgebiet und die Flussgebietseinheit sind in der Anlage dargestellt.

Meine Notizen

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