Jurafuchs

§ 42

BremWG
Wasserschutzgebietsbeauftragter
Öffentliche Wasserversorgung, Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutz
Stand 2025-12-19
(Zu § 52 des Wasserhaushaltsgesetzes)

Die Wasserbehörde kann anordnen, dass der durch die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes Begünstigte einen Wasserschutzgebietsbeauftragten bestellt. Zu den Aufgaben des Wasserschutzgebietsbeauftragten gehört insbesondere

Der Wasserschutzgebietsbeauftragte kann verpflichtet werden, der oberen Wasserbehörde in angemessenen Abständen einen Bericht über seine Tätigkeit zu erstatten.

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