(Zu § 88 des Wasserhaushaltsgesetzes)
Personen, deren personenbezogene Daten im Sinne des § 88 des Wasserhaushaltsgesetzes verarbeitet werden können, sind unter anderen
Personen, deren personenbezogene Daten im Sinne des § 88 des Wasserhaushaltsgesetzes verarbeitet werden können, sind unter anderen