Sonstige Qualifizierungsmaßnahmen umfassen sämtliche niederschwelligen Bildungsangebote, wie etwa Maßnahmen zur Alphabetisierung Gefangener oder zur Vermittlung und Förderung lebenspraktischer sowie sozialer Fähigkeiten.
§ 50f
JVollzGB IIISonstige Qualifizierungsmaßnahmen
Unterabschnitt 2 Bildung
Stand 2009-11-10