Quelle aller Normtexte: gesetze-im-internet.de. Inhalte nach § 5 UrhG gemeinfrei. Keine Rechtsberatung.

Jurafuchs

§ 121

HGB
Feststellung des Jahresabschlusses
Stand 2026-02-19
Über die Feststellung des Jahresabschlusses entscheiden die Gesellschafter durch Beschluss.

Meine Notizen

Nur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Kostenlos registrieren, um Notizen zu synchronisieren →
Quelle: gesetze-im-internet.de/hgb/__121.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).