Eine Vertragsstrafe, die von einem Kaufmann im Betriebe seines Handelsgewerbes versprochen ist, kann nicht auf Grund der Vorschriften des § 343 des Bürgerlichen Gesetzbuchs herabgesetzt werden.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/hgb/__348.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).