Ist eine Firma im Handelsregister eingetragen, so kann gegenüber demjenigen, welcher sich auf die Eintragung beruft, nicht geltend gemacht werden, daß das unter der Firma betriebene Gewerbe kein Handelsgewerbe sei.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/hgb/__5.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).