Jurafuchs

§ 342l

HGB
Formblatt; maschinenlesbares elektronisches Format
Einzubeziehende Unternehmen; Inhalt und Form des Ertragsteuerinformationsberichts
Stand 2026-05-06
(1)
Der Ertragsteuerinformationsbericht ist unter Verwendung des von der Europäischen Kommission auf der Grundlage des Artikels 48c Absatz 4 Satz 2 der Richtlinie 2013/34/EU festzulegenden Formblatts zu erstellen.
(2)
Der Ertragsteuerinformationsbericht ist in einem von der Europäischen Kommission auf der Grundlage des Artikels 48c Absatz 4 Satz 2 der Richtlinie 2013/34/EU festzulegenden maschinenlesbaren elektronischen Format zu erstellen.