Quelle aller Normtexte: gesetze-im-internet.de. Inhalte nach § 5 UrhG gemeinfrei. Keine Rechtsberatung.

Jurafuchs

§ 274a

HGB
Größenabhängige Erleichterungen
Stand 2026-02-19
Kleine Kapitalgesellschaften sind von der Anwendung der folgenden Vorschriften befreit: 1.§ 268 Abs. 4 Satz 2 über die Pflicht zur Erläuterung bestimmter Forderungen im Anhang,2.§ 268 Abs. 5 Satz 3 über die Erläuterung bestimmter Verbindlichkeiten im Anhang,3.§ 268 Abs. 6 über den Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250 Abs. 3,4.§ 274 über die Abgrenzung latenter Steuern. (+++ § 274a: Zur Anwendung vgl. Art. 75 Abs. 1 HGBEG +++)

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