Quelle aller Normtexte: gesetze-im-internet.de. Inhalte nach § 5 UrhG gemeinfrei. Keine Rechtsberatung.

Jurafuchs

§ 605

HGB
Einjährige Verjährungsfrist
Stand 2026-02-19
Folgende Ansprüche verjähren in einem Jahr: 1.Ansprüche aus einem Seefrachtvertrag und aus einem Konnossement;2.Ansprüche aus Schiffsüberlassungsverträgen;3.Ansprüche auf Beiträge zur Großen Haverei;4.Ansprüche, die den Reedern untereinander nach § 571 Absatz 2 zustehen.

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