Abweichend von § 431 Abs. 1 und 2 ist die Haftung des Frachtführers wegen Verlust oder Beschädigung auf einen Betrag von 620 Euro je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird, beschränkt.
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Quelle: gesetze-im-internet.de/hgb/__451e.html. Normtext gemeinfrei (§ 5 UrhG).