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Jurafuchs

§ 450

HGB
Anwendung von Seefrachtrecht
Stand 2026-02-19
Hat der Frachtvertrag die Beförderung des Gutes ohne Umladung sowohl auf Binnen- als auch auf Seegewässern zum Gegenstand, so ist auf den Vertrag Seefrachtrecht anzuwenden, wenn 1.ein Konnossement ausgestellt ist oder2.die auf Seegewässern zurückzulegende Strecke die größere ist.

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