Jurafuchs

§ 532

HGB
Kündigung durch den Befrachter
Reisefrachtvertrag
Stand 2026-05-06
(1)
Der Befrachter kann den Reisefrachtvertrag jederzeit kündigen.
(2)
Kündigt der Befrachter, so kann der Verfrachter, wenn er einen Anspruch nach § 489 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 geltend macht, auch ein etwaiges Liegegeld verlangen.